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Feuerwehrmannanwärter
Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung
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Feuerwehrmann
1 Jahr Dienstzeit oder alternative Übernahme aus Jugendfeuerwehr (min. 2 Jahre Dienstzeit ) und bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)
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Oberfeuerwehrmann
3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2
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Hauptfeuerwehrmann
4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer. Funktionen in der Taktischen Einheit Truppführer oder Melder Oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und bestimmte Funktion (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart oder Sicherheitsbeauftragter). Funktionen in der Taktischen Einheit Truppmann.
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Erster Hauptfeuerwehrmann
15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und Funktion wie Hauptfeuerwehrmann.
Dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat. (höchster Mannschaftsdienstgrad, d. h. in der Regel wird nach Verleihen dieses Dienstgrades keine weitere Beförderung mehr vorgenommen.)
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Löschmeister
5 Dienstjahre, erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer Lehrgang, an Funktion gebunden (z. B. stellvertretender Führer der Taktischen Einheit, stellv. Jugendfeuerwehrwart)
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Oberlöschmeister
6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Führer der Taktischen Einheit (Staffel oder Trupp), Jugendfeuerwehrwart, stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindepressewart
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Hauptlöschmeister
7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer, Kreisausbilder, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter
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Erster Hauptlöschmeister
8 Dienstjahre, stellvertretender Kreisausbildungsleiter (mit Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung) oder stellvertretender Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung usstattung
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Brandmeister
8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellvertretender Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, stellvertretender Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter
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Oberbrandmeister
9 Dienstjahre, Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellvertretender Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr, Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart
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Hauptbrandmeister
10 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellvertretender Stadt-/Gemeindebrandmeister, stellvertretender Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft (Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Verbandsführer)
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Erster Hauptbrandmeister
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder stellvertretender Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden. Kreisbereitschaftsführer, stellvertretender Abschnittsleiter benötigen die Ausbildung als Verbandsführer.
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Abschnittsbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, an die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr Dienstgrad des Stadtbrandmeisters. Stellvertretender Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte
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Kreisbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister
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Regierungsbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister
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